Winter ohne Gefahren
Der Winter mit Schnee und Eis hat seinen ganz eigenen Charme. Er lädt zu manchen Freizeitbeschäftigungen ein, die nur bei Minustemperaturen möglich sind.
Dennoch gibt es Gefahren, die beachtet werden müssen.
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu möglichen Gefahrensituationen für die kalte Jahreszeit. Vorsicht Glatteis: Es kann „blitzartig“ zu überfrorenen Gehwegen, Treppen und Straßen kommen! Dabei kommt es immer wieder zu Stürzen und Verletzungen.
Verfolgen Sie aufmerksam die Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes.
Das Betreten von Eisflächen kann gefährlich sein: Das Betreten von Eisflächen stehender und fließender Gewässer ist untersagt! Bei besonders kaltem Wetter, wenn die Eisflächen dementsprechend stabil sind, können diese ausnahmsweise offiziell zum Betreten freigegeben werden.
Geschieht ein Eisunfall, alarmieren Sie sofort unter der Rufnummer 112 die Feuerwehr und Rettungsdienst.
Betreten Sie nicht das Eis, um Hilfe zu leisten.
Benutzen Sie für die Rettung Hilfsmittel wie Stangen, Äste, Leitern, Rettungsringe und Seile. Beachten Sie bitte auch die folgenden Eisregeln der Deutschen Lebensrettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG):
Gehen Sie nie allein aufs Eis!
Fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach, ob das Eis schon trägt.
Achten Sie auf Warnungen im Radio und in der Zeitung
Betreten Sie einen See erst, wenn das Eis 15 Zentimeter und ein fließendes Gewässer erst, wenn das Eis 20 Zentimeter dick ist.
Verlassen Sie das Eis sofort, wenn es knistert und knackt.
Legen Sie sich flach aufs Eis und bewegen Sie sich nur vorsichtig auf dem gleichen Weg zurück Richtung Ufer, wenn Sie einzubrechen drohen.
Eine weitere Gefahr besteht durch hängende Eiszapfen oder Schneeüberhänge im Fußgängerbereich. Durch Schnee- und Eislasten auf Bäumen, ist mit plötzlichen Brüchen zu rechnen. Eingefrorene Wasserleitungen dürfen nicht mit offenem Feuer aufgetaut werden. Benutzen Sie warmes Wasser, Warmluftgeräte oder ähnliches.
Den Auftauvorgang unbedingt beaufsichtigen (Wasserschäden).
Wenn Sie damit einen Fachmann beauftragen, kann er Schäden gleich beheben. Gefahr der Unterkühlung: Nicht erst bei sibirischen Temperaturen können sich Menschen eine Unterkühlung zuziehen. Und die hat nichts mit Frösteln oder einer Erkältung zu tun, sondern ist ein lebensbedrohlicher Zustand.
Ärzte sprechen von einer Unterkühlung sobald die Körpertemperatur an Kopf und Rumpf unter 35 Grad sinkt. Das kann zum Beispiel Menschen passieren, die in kalte Gewässer stürzen - obwohl deren Temperatur über null Grad liegt.
Gefährdet sind auch Partygänger, die heftig getrunken haben. Alkohol regt die Durchblutung der Haut an, dadurch aber kühlt der Körper schneller aus.
Betrunkene spüren dies jedoch nicht immer, im Extremfall schlafen sie in kühler Umgebung ein. Zu den Risikogruppen gehören auch Skifahrer, die aufgrund von Verletzungen oder Lawinenunglücken in der Kälte gefangen sind.
Ist der Kreislauf noch oder wieder stabil, dann wird der unterkühlte Patient nach Möglichkeit an einen warmen Ort gebracht - und zwar liegend. Nasse Kleidung wird schonend entfernt und der Betroffene in warme Decken gehüllt.
Ganz wichtig ist, dabei alle unnötigen Bewegungen des Patienten - ob aktiv oder passiv - zu vermeiden! Da sonst der sog. Bergungstod eintritt.
Wird der Patient aufgerichtet, fließt das kältere Blut aus den entfernteren Körperteilen zur Mitte des Körpers. Damit sinkt die Kerntemperatur weiter ab, im Extremfall kann ein Herzstillstand eintreten. Auch wenn Arme oder Beine angehoben oder gerieben und massiert werden, kann es zu dem Effekt kommen.
Ein Unterkühlungsopfer ist also so ruhig wie möglich zu halten.
Kann er trinken, sollte er warme Getränke, aber keinen Alkohol zu sich nehmen.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema „Gefahren in der Winterzeit“ steht Ihnen unsere Feuerwehr gerne jederzeit zur Verfügung.